06. Mai 2021
Dauergäste dürfen die Campingplätze in Schleswig-Holstein besuchen, wenn ihre Mietverträge über mindestens 5 Monate lauten.
Nach der Landesverordnung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 29. März 2021 und der Änderung vom 09. April 2021 dürfen Dauergäste die Campingplätze in Schleswig-Holstein besuchen, wenn ihre Mietverträge über mindestens 5 Monate lauten.
Touristische Gäste können ab 17. Mai 2021 anreisen.
Voraussetzung:
- Buchungsbestätigung
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Vor-Ort-Test alle 72 Stunden oder Geimpfte und Genesene
- Duschen werden geöffnet
- Hygienekonzepte sind strikt einzuhalten